Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Sternen Bohlingen Aparthotel

Stand 03/2019

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Gast/Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Aparthotels. 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der gebuchten Apartments ist untersagt. Insbesondere die Weitervermittlung von Apartments und/oder Kontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Apartmentpreisen ist unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen das Aparthotel ist nicht zulässig. Eine Nutzung der Apartments zu einem anderen als Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt. 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde. 

 

2. Vertragsabschluss,-partner

2.1 Vertragspartner sind das Aparthotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Aparthotel zustande. Dem Aparthotel steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Aparthotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag. 

2.2 Angebote des Aparthotels in Bezug auf verfügbare Apartments sind freibleibend und unverbindlich. Das Aparthotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss des Gastaufnahmevertrages ablehnen.

2.3 Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Apartment. Das Aparthotel behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen zu definieren. 

 

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Aparthotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Aparthotel beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Aparthotel verauslagt werden. 

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Steuern und Abgaben. Bei Neueinführung bzw. Änderung von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsabschluss behält sich das Aparthotel vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet. 

3.4 Das Aparthotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, der Leistung des Aparthotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Apartments und/oder sonstigen Leistungen des Aparthotels erhöht. 

3.5 Rechnungen des Aparthotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Aparthotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Aparthotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 Der Preis der  gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung, abzüglich bereits geleisteter Vorauszahlungen, ist durch den Gast spätestens bei Anreise im Aparthotel im Voraus zu bezahlen.

3.8 Es sind folgende Zahlungsmittel möglich: Bargeld in Euro, EC-Karte, MasterCard, VisaCard

3.9 Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen. Es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftige festgestellte Forderung. 

3.10 Kostenlose Leistungen des Aparthotels berechtigen bei Nichtverfügbarkeit oder Nichtinanspruchnahme nicht zu Preisnachlässen.

 

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme der Leistung)

4.1 Falls Sie Ihren gebuchten Aufenthalt nicht antreten können, bitten wir Sie um baldmöglichste Nachricht per E-Mail oder per Post. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Aparthotel. 

Eine Stornierung bis zu 4 Wochen vor vereinbarter Anreise ist für Sie kostenlos. Bei späterer Stornierung berechnen wir folgende Stornokosten:

27-21 Tage vor vereinbarter Anreise: 50% des vereinbarten Gesamtpreises

20-7 Tage vor vereinbarter Anreise: 70% des vereinbarten Gesamtpreises

6- 1 Tage vor vereinbarter Anreise: 90% des vereinbarten Gesamtpreises

Bei nicht erfolgter Anreise: 100% des vereinbarten Gesamtpreises

 

5. Rücktritt des Aparthotels

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Aparthotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag  zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Aparthotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Aparthotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 

5.3 Ferner ist das Aparthotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls 

-höhere Gewalt oder andere vom Aparthotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen

-Apartments schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein

-das Aparthotel begründeten Anlass hat zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Aparthotels zuzurechnen ist. 

-der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

-ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt

5.4  Der berechtigte Rücktritt des Aparthotels begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz

 

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 

6.2 Die bereitgestellten Apartments sind am Anreisetag bis 18 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt verfällt die Reservierung und die Apartments können vom Aparthotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Kunde hat dem Aparthotel zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. 

6.3 Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments an Werktagen bis spätestens 10 Uhr und an Wochenenden/Feiertagen bis spätestens 11 Uhr geräumt zurückzugeben. Wird die jeweilige Rückgabezeit überschritten, kann das Aparthotel dem Kunden Ausfallansprüche in Rechnung stellen. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise mit dem Aparthotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Aparthotel der späteren Abreise zu, ist das Aparthotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Apartments € 10,-- pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf eine spätere Abreise besteht nicht. 

6.5 Es ist zu beachten, dass die Rezeption nicht dauerhaft besetzt ist. Dem Aparthotel ist daher durch den Kunden im Vorfeld mitzuteilen, wann er voraussichtlich an- bzw. abreist. 

 

7. Haftung des Aparthotels

7.1 Das Aparthotel haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Aparthotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Aparthotels steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende  Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Mängel an den Leistungen des Aparthotels auftreten, wird das Aparthotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Aparthotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wertsachen sind im Zimmersafe aufzubewahren. 

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Aparthotels besteht nicht. Das Aparthotel haftet für alle Schäden im Rahmen der in dieser Ziffer 7 genannten Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich anzuzeigen. Das Aparthotel haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Darüber hinaus gilt auf dem gesamten Hotelgelände die StVO.

 

8. Rauchverbot

8.1 Alle Apartments sind Nichtraucherzimmer.

 

9. Haustiere

9.1 Das Mitbringen von Haustieren ist im Interesse aller Gäste nicht gestattet. 

 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Singen. Es gilt deutsches Recht. 

10.3 Irrtümer, Preisänderungen, Leistungsänderungen vorbehalten

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

 

Sternen Bohlingen Aparthotel, Bohlinger Dorfstr. 12, 78224 Singen-Bohlingen, aparthotel@sternenbohlingen.de